Am gestrigen Donnerstag trat eine überarbeitete Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg mit drei neuen Corona-Stufen in Kraft. Während es in der Basisstufe bei den bisherigen Regelungen bleibt, sehen die Warn- und Alarmstufe auch für den Sport im Freien deutlich strengere Regelungen für nicht-immunisierte Personen vor. Maßgeblich ist die Situation in den Krankenhäusern, genauer die Anzahl der COVID-19-Patient*innen auf den Intensivstationen (AIB) sowie die 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz. Diese beziffert, wie viele Personen je 100.000 Einwohner aufgrund von COVID-19 innerhalb von sieben Tagen stationär zur Behandlung aufgenommen wurden. Dabei gelten die vom Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg veröffentlichten Zahlen und Bekanntmachungen (Link). Am gestrigen Mittwoch lag die 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz bei 2,25. In den Intensivstationen werden derzeit 193 COVID-Erkrankte behandelt. Demnach gilt aktuell die Basisstufe. Die Warnstufe tritt in Kraft, wenn die 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz den Wert 8,0 erreicht oder 250 COVID-19-Patient*innen die Intensivstationen belegen. Die Alarmstufe wird ausgerufen, wenn die 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz den Wert 12,0 erreicht oder 390 COVID-19-Patient*innen die Intensivstationen belegen.
Beim Sporttreiben sowie dem Besuch von Sportveranstaltungen gilt für nicht-immunisierte Personen (weder geimpft noch genesen) in der jeweiligen Corona-Stufe:
Basisstufe: keine Einschränkungen im Freien, 3G-Regelung mit Schnelltest für geschlossene Räume (Kabine)
Warnstufe: 3G-Regelung mit Schnelltest im Freien, 3G-Regelung mit PCR-Test für geschlossene Räume (Kabine)
Alarmstufe: generell 2G-Regelung (nur genesen oder geimpft)